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Kann der Vermieter einen Drillingskinderwagen im Flur verbieten

Kann das Abstellen von einem Drillingskinderwagen im Hausflur vom Vermieter der Wohnung nicht erlaubt werden?

Wird ein Drillingskinderwagen im Hausflur abgestellt, ist dies eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache und ist zulässig. Das Abstellen von dem Kinderwagen im Treppenhaus kann auch nicht durch eine separate Klausel im Mietvertrag verhindert werden. Da es den Eltern nicht zugemutet werden kann, nach jedem Gebrauch den Drillingswagen in die Wohnung zu tragen. Das Abstellen des Wagens kann nur untersagt werden, wenn zum Beispiel Briefkästen, Wohnungstüren oder sonstige Zugänge durch den Drillingskinderwagen blockiert sind.

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Eltern, die im zweiten Geschoss wohnen, dürfen laut Gericht ebenfalls den Kinderwagen im Hausflur abstellen, auch wenn die Hausordnung das Abstellen untersagte.
Hier tritt das Sondernutzungsrecht in Kraft. Wird der Drillingskinderwagen in einer Nische im Hausflur abgestellt, und behindert keinen Durchgang, ist die Rechtsausübung unzulässig, falls der Vermieter verlangt, den Kinderwagen zu entfernen.

 

Gilt die Abstellerlaubnis ohne Einschränkung?

Der Vermieter kann nur den Bewohnern des Hauses erlauben den Drillingskinderwagen im Treppenhaus oder Hausflur abzustellen. Besucher müssen den Wagen in die Wohnung tragen. Laut Gericht kann die Abstellerlaubnis durch den Vermieter auch nur eingeschränkt wirken. An den Tagen, an denen der Drillingskinderwagen nicht verwendet wird oder auch in der Nacht müsse er in die Wohnung oder in den Keller gestellt werden. Dies erfolgt aus dem Grund, da die anderen Hausbewohner nicht dauerhaft beeinträchtigt sein dürfen. Zudem darf der Drillingskinderwagen im Hausflur nicht angekettet sein, da er im Notfall rasch und einfach entfernt werden kann. Darauf sollte geachtet werden.

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Im Endeffekt sollte es klar sein, dass man mit seinen persönlichen Gegenständen, sei es ein Fahrrad oder ein Kinderwagen (auch Drillingswagen), dass es andere nicht behindert. Im Endeffekt ist das Treppenhaus auch ein Notausgang im Falle von z. B. Feuer. Außerdem müssen Notausgänge stets freigehalten werden. Also am besten so platzieren, dass hier immer jemand ohne Probleme vorbekommen kann und wenn möglich, den Kinderwagen irgendwoanders unterbringen. Ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter zu Beginn, ist sicherlich auch nicht verkehrt.

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