Kann man Drillingskinderwagen von der Steuer absetzen?
Große finanzielle Belastung
Jede Geburt stellt die werdenden Eltern vor eine große Herausforderung. Bei einer Mehrlingsgeburt, wie bei Drillingen, werden die werdenden Eltern vor eine noch größere Aufgabe gestellt. Ein mehrfacher Kindersegen bedeutet für die Eltern jedoch auch eine größere finanzielle Belastung. Eltern, welche Drillinge erwarten, sollten sich unbedingt bereits vor der Geburt über ihre Ansprüche auf staatliche Leistungen informieren.
Hierzu gehört das Mutterschaftsgeld, das Elterngeld und bei Bedarf auch die Sozialhilfe. Eltern von Drillingen, welche nach dem Januar 2015 geboren wurden, haben nur noch einen geburtsbezogenen Anspruch auf Elterngeld. Dieses Elterngeld wird bei Drillingen um einen Mehrlingszuschlag von je 300 Euro erhöht. Eltern in Notlagen können zudem in besonderen Notlagen eine finanzielle Unterstützung über die “Bundesstiftung Mutter und Kind” beantragen.
Auch das Finanzamt beteiligen
Bei jedem Kind, nicht nur bei Mehrlingsgeburten, kann man das Finanzamt durchaus an den Geburtskosten beteiligen. Kosten sind hierbei absetzbar, welche direkt durch die Entbindung entstehen. Natürlich müssen die Kosten um die gemindert werden, welche die Krankenkasse erstattet. Entbindungskosten werden bei der Einkommenserklärung wie Krankheitskosten behandelt.
Abgesetzt werden können Aufwendungen für Arzneimittel und Heilmittel, sofern sie durch einen Arzt verordnet wurden ebenso wie Stärkungsmittel oder Kosten für die An- und Abreise bei einem Aufenthalt im Krankenhaus. Die Erstausstattung für Kinder wozu Kinderbett, Kinderwagen, Kinderbettwäsche und ähnliches gehören, können jedoch nicht beim Finanzamt abgesetzt werden. Dies gilt auch bei Mehrlingsgeburten, so dass die Kosten für einen Drillingskinderwagen nicht von der Steuer absetzen kann.
Krankenkasse bzgl. Beteiligung prüfen
Es sollte überprüft werden, ob die Kosten für einen Drillingskinderwagen von der Krankenkasse übernommen werden können. Denn oft beteiligt sich diese an den Kosten. Ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse kann hier für mehr Klarheit schaffen. Außerdem kann mit Ihrem Versicherungsberater geprüft werden, welche Krankenkasse die Kosten für den Drillingswagen übernimmt oder sich zumindest zu einem gewissen Teil beteiligt. Natürlich sollten die anderen Leistungen – wenn möglich – gleich bleiben. Dies gilt allerdings im Einzelfall zu prüfen.
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